Loadly Coffee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der dsa Marketing AG (nachfolgend Verwenderin) und ihren Kunden geschlossener Verträge. Die Verwenderin erbringt alle vertraglichen Leistungen zugunsten ihres Kunden zu den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen. Abweichungen von den AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin. Etwaig entgegenstehende, von Seiten des Kunden verwendete AGB gelangen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu der Verwenderin nicht zur Anwendung.

(2) In Abschnitt II finden sich Bedingungen, welche für die einzelnen, dort aufgeführten Dienste und Produkte (Homepage, Domainreservierung, Suchmaschinenoptimierung, SEO, SEO-Sonderaktion, Web-Produkte, Druckprodukte etc.) gelten. Die dortigen Bestimmungen gelten für die jeweils in Auftrag gegebene Leistung auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste und/oder Produkte zusammen bereitgestellt werden, insbesondere bei Service-Paketen.

(3) Die Verwenderin ist befugt, die vorliegenden AGB nach vorhergehender Ankündigung binnen eines angemessenen Zeitraums abzuändern. In der Änderungsankündigung setzt die Verwenderin ihren Kunden davon in Kenntnis, dass die Änderung der AGB wirksam wird, sofern der Kunde nicht binnen der gesetzten Änderungsfrist widerspricht. Geht kein oder ein unentschuldigt verspäteter Widerspruch des Kunden ein, so gilt die Änderung der AGB als genehmigt. Im Übrigen gelten für Rechtsgeschäfte die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Homepage „www.dsa-marketing.ag“ veröffentlichten Fassung.

(4) Den Volltext der AGB kann die Verwenderin über die Mitteilung eines Hyperlinks bekannt geben, unter welchem der Volltext im Internet abrufbar ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag mit der Verwenderin kommt zustande durch schriftliche Bestätigung

1. einer zuvor getroffenen, fernmündlicher Einigung mit dem Kunden,

oder

2. einer per Post, Fax oder E-Mail eingegangen Auftragserteilung von Seiten des Kunden,

welche die Verwenderin dem Kunden per Post, Fax oder E-Mail übermittelt.

(2) Die Verwenderin behält sich ausdrücklich vor, einen Auftrag abzulehnen, sofern dessen Durchführung einen Verstoß gegen geltendes Recht bedeuten würde oder der Verwenderin eine Leistungserbringung unzumutbar erscheint. Unzumutbar im vorstehenden Sinne ist insbesondere die angestrebte Veröffentlichung von rassistischen, Gewalt verherrlichenden oder sonstigen Inhalten im Internet, welche geeignet sind, das sittliche, religiöse oder weltanschauliche Empfinden anderer in nicht nur unerheblichem Umfang zu stören.

(3) Erlangt die Verwenderin erst nach Vertragsschluss Kenntnis vom Vorliegen von Ablehnungsgründen im Sinne des vorhergehenden Absatzes, so wird die getroffene Vereinbarung auf Kosten des Kunden aufgelöst und eine etwaige Veröffentlichung dieser Inhalte innerhalb des Portals „www.deutsche-stadtauskunft.com“ gelöscht. Zur Deckung des durch die Vertragsauflösung und Löschung entstehenden Mehraufwandes wird bereits vom Kunden entrichtetes Entgelt im insoweit erforderlichen Umfang einbehalten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Kunden bleibt vorbehalten.

§ 3 Preise

(1) Die Leistungen der Verwenderin werden zu den jeweils aktuell geltenden Preisen oder zu dem individuell ausgehandelten Preis, wie er in der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags Eingang gefunden hat, erbracht. Die dem Kunden seitens der Verwenderin jeweilig in Rechnung gestellte Vergütung beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Wird dem Kunden im Rahmen von fernmündlichen Vertragsverhandlung ein Nettopreis für Leistungen der Verwenderin unterbreitet, so hat die Verwenderin den Kunden vor Vertragsschluss unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass sich der Preis zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer versteht.

(2) Bei auf Wunsch des Kunden erfolgter, einvernehmlicher Vertragsaufhebung besteht mit Blick auf die bis zum Aufhebungszeitpunkt erbrachten Leistungen ein Vergütungsanspruch der Verwenderin nach Maßgabe des § 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt entsprechend für eine vorzeitige Kündigung des Vertragsverhältnisses, sofern diese vor Vertragsablauf zulässig ist.

§ 4 Zahlungen

(1) Folgende Zahlungsarten werden von der Verwenderin akzeptiert, sofern sie nicht von Kundenseite erwünschte Abweichungen hiervon diesem gegenüber schriftlich bestätigt:

Rechnung
Der für die Leistungen der Verwenderin jeweils fällige Betrag samt etwaig anfallender Versandkosten ist bei Wahl des Zahlungsmodus „Rechnung“ innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Kunden auf eines dort angegebenen Konten zu überweisen.

Vorauskasse
Bei Wahl der Zahlungsart „Vorauskasse“ erbringt die Verwenderin die vereinbarungsgemäßen Leistungen nach rechtzeitigem Eingang des aus der Rechnung ersichtlichen Betrags auf eines der dort angegebenen Konten. Der Kunde hat die Zahlung des Rechnungsbetrags spätestens am zuvor vereinbarten und in der Rechnung aufgeführten Datum per Banküberweisung zu veranlassen.

Bankeinzug
Dem Kunden steht der Zahlungsmodus „Bankeinzug“ zur Verfügung. In diesem Fall hat er der Verwenderin seine korrekte Bankverbindung mitzuteilen. Nach Annahme, Absendung der Rechnung und erfolgter Gutschrift auf eines der Konten der Verwenderin wird die vereinbarungsgemäße Leistung durchgeführt oder begonnen, soweit dies ohne weitere Mitwirkung des Kunden möglich ist. Wurde für den Beginn der Leistungen ein Termin bestimmt, welcher dem Abbuchungsdatum voraus geht, so wird die Verwenderin ab dem jeweiligen Datum zugunsten des Kunden tätig. Dies ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass ihr die Leistungserbringung ohne weitere Mitwirkung des Kunden möglich ist.

(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so macht die Verwenderin ab Verzugsbeginn die in § 288 BGB vorgesehenen Verzugszinsen geltend. Sie behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und dessen Ersatz einzufordern. Zum Verzugsschaden gehören insbesondere Rechtsverfolgungskosten.

(3) Kommt bei der Kunde bei einer mit ihm vereinbarten Ratenzahlung mit 2 Raten teilweise oder ganz in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort und ohne Abzug fällig.

(4) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und/oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Verwenderin befugt, die Durchführung weiterer Leistungen von entsprechenden Vorauszahlungen ohne Rücksicht auf insoweit ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele abhängig zu machen.

(5) Bei der Einlösung von Gutscheinen aus Promotionaktionen wird grundsätzlich nur ein Gutschein pro Produkt oder Dienstleistung in Ansatz gebracht. Eine Barauszahlung des im Gutschein verkörperten Werts ist nicht möglich. Gutscheine können vom Kunden nicht auf einen anderen Kunden der Verwenderin oder einen Dritten übertragen werden.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Laufzeit von Verträgen über die Erstellung und Positionierung von Einträgen innerhalb des Portals www.deutsche-stadtauskunft.com, über die Veröffentlichung von Meldungen und Informationen des Kunden im Portal www.pr-blickpunkt.de sowie die Laufzeit von Verträgen über die Reservierung von Domains, die Durchführung einer Suchmachinenoptimierung bzw. einer SEO (Suchmaschinenoptimierung bei Wahl eines einzelnen Keywords) oder über die Pflege von Homepages beträgt grundsätzlich 12 Monate. Bei der Leistung SEO-Sonderaktion beträgt die reguläre vertragliche Mindestlaufzeit 24 Monate. Die individuelle Vereinbarung einer anderen Leistungsdauer ist jeweils möglich.

(2) Bei den unter Absatz 1 genannten Leistungen und Produkten verlängert sich die zwölfmonatige (Satz 1) bzw. die vierundzwanzigmonatige (Satz 2) bzw. die individuell (Satz 3) vereinbarte Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Kunde es unterlässt, eine Kündigung des Vertrages zum vorgesehenen Ende der Leistungsdauer vor Vertragsablauf zu erklären.

Eine Kündigung nach den ersten 12 Monaten (Abs.1 Satz 1) oder 24 Monaten (Abs.1 Satz 2) bzw. der individuell vereinbarten Leistungsdauer (Abs.1 Satz 3) gilt immer rückwirkend zum 1. des laufenden Monats, innerhalb dessen der Verwenderin die Kündigungserklärung zugeht. Damit will die Verwenderin gewährleisten, dass versehentlich unterlassene Kündigungen sich nicht zum Nachteil ihrer Kunden auswirken. Eventuell für den Kündigungsmonat bereits gezahlte Beiträge werden dem Kunden automatisch erstattet.

Bei vor dem 06.10.2009 geschlossenen Verträgen über Leistungen und Produkte nach Absatz 1 tritt keine automatische Laufzeitverlängerung ein, sofern sich aus einer individuell mit dem Kunden getroffenen und seitens der Verwenderin schriftlich bestätigten Einigung nicht ein anderes ergibt. Insoweit informiert die Verwenderin den Kunden rechtzeitig vor dem Ende der Leistungsdauer über bestehende Verlängerungsmöglichkeiten.

(3) Die Leistungsdauer bei den unter Absatz 1 aufgeführten Verträgen versteht sich als vertragliche Mindestlaufzeit. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist allenfalls bei Vorliegen wichtiger Gründe eine vorzeitige fristlose Kündigung möglich.

(4) Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt bei Dauerschuldverhältnissen, wie es Verträge mit den in Absatz 1 aufgeführten Regelungsgegenständen sind, gemäß § 314 Abs. 1 Satz 2 des BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die Verwenderin ist insbesondere zur vorzeitigen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit wahrheitswidrige Auskünfte erteilt.

(5) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, so ist gemäß § 314 Abs.2 Satz 1 BGB die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Regelung des § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.

Der Kunde hat für den Fall, dass von ihm übermittelte Inhalte, Daten und Informationen ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert werden, zunächst nur einen Anspruch auf Abhilfe in Form der Nachbesserung oder Nacherfüllung. Sofern zwei von der Verwenderin unternommene Versuche der Nachbesserung oder Nacherfüllung scheitern, ist der Kunde zur Kündigung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Zweck der zu seinen Gunsten erbrachten Leistungen nur unwesentlich beeinträchtigt ist.

(6) Ist für die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen zugunsten des Kunden die Aushändigung bzw. Übermittlung von einzuarbeitendem Bild- und/oder Textmaterial bzw. kundenbezogenen Informationen an die Verwenderin erforderlich, so trifft den Kunden eine Obliegenheit zur Mitwirkung. Genügt der Kunde seiner Obliegenheit zur Mitwirkung nicht, so ist die Verwenderin nach Maßgabe der §§ 642, 643 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Kunde trotz Setzung einer Frist zur Vornahme der erforderlichen Handlung nach dem fruchtlosen Verstreichen derselben untätig bleibt. Die Verwenderin behält sich vor, bei mangelnder Mitwirkung des Kunden eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug kommt.

(7) Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax oder per E-Mail dieser Form genügt. Der zur Kündigung Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist aus wichtigem Grund kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

§ 6 (ist aufgehoben)

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich abhängig vom Vertragsgegenstand nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Festgestellte Mängel bei von der Verwenderin erbrachten Leistungen und sonstige Reklamationen hat der Kunden zeitnah nach entsprechender Kenntniserlangung mitzuteilen. Der Kunde ist bei Vorliegen eines Mangels zunächst berechtigt, von der Verwenderin eine Nachbesserung oder die Nacherfüllung zu verlangen. Für die in § 5 Abs. 1 aufgeführten Verträge als Dauerschuldverhältnisse gelten die § 5 Absätze 2 bis 5.

(3) Die Verwenderin gewährleistet die für Internetdarstellungen übliche Abbildungsqualität im Rahmen der durch die ihr zur Verfügung gestellten Bildvorlage gegebenen Möglichkeiten.

(4) Bei Leistungen, die zugunsten des Kunden bezogen auf das Portal „www.deutsche-stadtauskunft.com“ erbracht werden, verpflichtet sich die Verwenderin, mit größter Sorgfalt und bestem Wissen den Betrieb und die Erreichbarkeit des Portals zu gewährleisten.

§ 8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Verwenderin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Die Verwenderin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden durch das Bereitstellen seiner Daten im Internet oder durch die Übertragung derselben entstehen. Eine Haftung der Verwenderin für durch Serverausfälle, Datenverluste oder sonstige technischen Störungen entstehende Schäden, die nicht auf höherer Gewalt im Sinne von § 10 Abs. 1 der vorliegenden AGB beruhen, tritt nur dann ein, wenn der Nachweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns erbracht werden kann.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug der Verwenderin sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Eine Haftung der Verwenderin für Schäden infolge des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) Die Verwenderin haftet im kaufmännischen Verkehr ferner nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist Kaufleuten gegenüber die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts beschränkt.

(3) Das von Kundenseite im Rahmen seiner Obliegenheit zur Mitwirkung übersandte Material wird nur auf schriftliche Anforderung zurückversandt. Die Pflicht der Verwenderin, das Material aufzubewahren, endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages bzw. drei Monate nach Werksabnahme bzw. Werksbilligung. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung des Materials ist auf den Ersatz eines Schadens in Höhe von maximal EUR 25,- beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines höheren Schadens trägt der Kunde.

§ 9 Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Ansprüche der Verwenderin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Für Leistungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt erfolgen, haftet die Verwenderin nicht. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung auf einem äußeren wie betriebsfremden Ereignis beruht, welches bei aller Vorsicht und billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorausgesehen und abgewendet werden konnte.

(2) Überschreiten die aufgrund höherer Gewalt eingetretenen Verzögerungen einen Zeitraum von sechs Monaten, so sind beide Seiten berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

§ 11 Rechte Dritter

(1) Der Kunde stellt die Verwenderin von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der seinerseits überlassenen Daten und Bild- wie Textmaterialien frei. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild eines Dritten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Verwenderin, nur Texte und Bilder zu veröffentlichen oder zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ihm ein Nutzungsrecht zusteht oder zu denen das gegebenenfalls erforderliche Einverständnis etwaig abgebildeter Personen vorliegt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma „dsa Marketing AG“ (Verwenderin) in Oberhausen/ Rheinland. Soweit Ansprüche der Verwenderin nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich bei Kunden, die nicht als Kaufleute einzustufen sind, der Gerichtsstand nach deren Wohnsitz.

(2) Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) verlegt, so gilt als Gerichtsstand der in Absatz 1 Satz 1 benannte Sitz der Verwenderin.

(3) Handelt es sich bei dem Vertragspartner der Verwenderin um einen Kaufmann im Sinne des HGB, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für jegliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der in Absatz 1 benannte Sitz der Verwenderin.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

ABSCHNITT II: EINZELNE DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

§ 14 Dienstleistungs- und Produktkategorien

Es wird zwischen Dienstleistungen bzw. Produkten mit und ohne vertragliche Laufzeit unterschieden:

  • Nr. 1   (Laufzeitgebundene Leistungen)Bei den folgenden Leistungen gilt – mit Ausnahme der Leistung SEO-Sonderaktion – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die in § 5 Abs. 1 Satz 1 aufgeführte vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten :
    • a) Dienstleistungen und Produkte, welche unter der „www.deutsche-stadtauskunft.com“ abrufbar sind, mithin
      • aa) Indexeintrag,
      • bb) Detaileintrag samt Detailseite,
      • cc) Logoanbindung,
      • dd) Bannerschaltung,
      • ee) Citylink,
      • ff) Top-10 Eintrag,
      • gg) Top-100 Eintrag,
    • b) Domainreservierung,
    • c) Homepage-Pflegevertrag,
    • d) Suchmaschinenoptimierung.
    • Begriffserklärung: Die Bearbeitung einer Internetpräsenz des Kunden zum Zwecke der Verbesserung der Auffindbarkeit seiner Homepage in Internetsuchmaschinen.
    • e) SEO (Suchmaschinenoptimierung bei Wahl eines einzelnen Keywords).
    • f) Veröffentlichung von Meldungen sowie Informationen des Kunden im Portal www.pr-blickpunkt.de
    • g) SEO-Sonderaktion (Suchmaschinenoptimierung bei Wahl eines einzelnen Keywords, welche eine kostenfreie Homepage-Erstellung unter Verwendung von Text- und Bildmaterial des Kunden beinhaltet).

    Die vertragliche Mindestlaufzeit bei einer SEO-Sonderaktion beträgt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach § 5 Abs.1 Satz 2 dieser AGB 24 Monate.

  • Nr. 2 (Laufzeitunabhängige Leistungen)Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden ohne eine vertragliche Laufzeit einmalig erbracht:
    • a) Print-Produkte, mithin
      • aa) Flyer,
      • bb) Broschüre,
      • cc) Briefbogen,
      • dd) Faxbogen,
      • ee) Visitenkarten,
      • ff) Umschlag,
      • gg) Mappen,
      • hh) Geschäftsausstattung, d.h. Zusammenfassung mehrerer von Kundenseite erwünschter Print-Produkte in einem Auftrag,
    • b) Homepage-Erstellung,
    • c) Homepage-Redesign,
    • d) Virtueller Flyer,
    • e) Logoerstellung.

§ 15 Obliegenheit zur Materialüberlassung

(1) Die den Kunden treffende Obliegenheit zur Mitwirkung gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 der vorliegenden AGB bestimmt sich bei den einzelnen Dienstleistungen und Produkten wie folgt:

  • Nr.1 (Laufzeitgebundene Leistungen)Für die Erbringung der in § 14 Nr.1 aufgeführten Leistungen wird, sofern der Kunde über einen Web-Auftritt verfügt, Material aus seiner bestehenden Homepage verwendet. Falls keine Internetpräsenz des Kunden existiert, hat er der Verwenderin zu Beginn der vertraglichen Laufzeit, jedoch spätestens bis zu deren Ende, Bild- und/oder Textmaterial per Post oder per E-Mail zu Bearbeitungszwecken auszuhändigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die in § 14 Nr.1 d), e) und g) aufgeführten Leistungen Suchmaschinenoptimierung, SEO sowie SEO-Sonderaktion.
  • Nr. 2 (Laufzeitunabhängige Leistungen sowie Suchmaschinenoptimierung und SEO)a) Bei den unter § 14 Nr. 2 a) bis d) aufgeführten Leistungen nutzt die Verwenderin zum Zwecke der Fertigung eines ersten Entwurfs entweder ihr von Seiten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereits überlassenes Material oder aber Texte sowie Bilder aus einer etwaig bestehenden Internetpräsenz. Sofern der Kunde über keinen Web-Auftritt verfügt, übermittelt er der Verwenderin binnen eines Monats ab Vertragsschluss erstes Material für die Entwurfsgestaltung sowie erste Gestaltungswünsche.b) Bei einer Homepage-Erstellung und bei einem Homepage-Redesign hat der Kunde der Verwenderin neben den unter Ziffer a) aufgeführten Materialien die zur Fertigung eines den gesetzlichen Voraussetzungen genügenden Impressums erforderlichen Angaben binnen einer Frist von 4 Monaten ab Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.c) Für die Erbringung der in § 14 Nr.1 c) bis einschließlich e) sowie Nr.2 c) aufgeführten Leistungen hat der Kunde ferner die Serverzugangsdaten zu seiner Homepage binnen einer Frist von 4 Wochen ab Vertragsschluss der Verwenderin zur Verfügung zu stellen. Die Übermittlung der Zugangsdaten ist für eine Bearbeitung durch die Verwenderin zwingend erforderlich.

(2) Um dem Kunden die Zusammenstellung des jeweils erforderlichen Materials zu vereinfachen und eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sendet die Verwenderin ihm eine Checkliste als Anlage zur Rechnung zu. Bei Portaleintragungen im Sinne des § 14 Nr.1 a) läßt die Verwenderin dem Kunden eine Checkliste nur auf dessen Wunsch hin zusammen mit der Rechnung zukommen.

(3) Kommt der Kunde seiner Obliegenheit zur Mitwirkung nicht nach, so macht die Verwenderin von den in § 5 Abs. 6 Sätze 2 und 3 genannten Rechten Gebrauch.

§ 16 Leistungsbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung gilt für die nachstehend aufgeführten Dienstleistungen und Produkte und soll dem Kunden zudem einen kurzen Überblick über die hiesige Bearbeitung eines Kundenauftrags verschaffen.

  • Nr. 1 (Leistungen im Sinne von § 14 Nr.2 a), b), c), d) sowie e))Die Durchführung eines Auftrags über die Gestaltung von Print-Produkten, die Erstellung einer Homepage, das Redesign einer bestehenden Homepage, die Erstellung eines virtuellen Flyers oder die Gestaltung eines Logos gliedert sich in drei Phasen:a) Vorbereitungsphase
    Die Bearbeitung des Auftrags beginnt bei Vorliegen des nach § 15 Nr.2 erforderlichen Materials und wird bei zuvor vereinbarter Ratenzahlung von der Entrichtung der ersten Rate abhängig gemacht. Für die Gestaltung eines Logos benötigt die Verwenderin kein Material des Kunden. Gestaltungswünsche des Kunden finden selbstverständlich Berücksichtigung. Näheres klärt der Kunde in Service-Gesprächen mit dem ihm zugewiesenen Ansprechpartner aus dem Qualitätsmanagement der Verwenderin.b) Entwurfsphase
    Nach Abschluss der Vorbereitungen fertigt die Verwenderin einen ersten Entwurf an, welchen sie dem Kunden vorstellt. Findet der Entwurf beim Kunden keinen Anklang, so ist dieser berechtigt, insgesamt zwei Mal eine anderes Design vorzuschlagen. Art und Umfang der gewünschten Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen teilt der Kunde der Verwenderin durch schriftliche Eingabe in hinreichend klarer Form mit. Ab dem dritte Entwurf entstehen abhängig von Art und Umfang der Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen zusätzliche Kosten, die sich mindestens auf einen Betrag in Höhe von EUR 250,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer belaufen.

    c) Fertigstellungsphase
    Nimmt der Kunde den ihm vorgestellten Entwurf ab bzw. billigt er diesen, so schließt sich die Fertigstellung an. Das der Verwenderin vom Kunden zur Verfügung gestellte Material, welches die Verwenderin außer bei der Logoerstellung zur Durchführung des Auftrags benötigt, wird in diesem Stadium eingearbeitet. Der endgültigen Fertigstellung gehen insgesamt drei Korrekturphasen voraus. Innerhalb der drei Korrekturphasen nicht vorgetragene Änderungen oder Berichtigungen sind kostenpflichtig und werden pro Änderung mit EUR 55,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für jede anfallende Arbeitsstunde berechnet. Nach Fertigstellung eines Logos übersendet die Verwenderin dem Kunden dieses in verschiedenen Formaten auf CD-Rom.

    d) Druckkosten bei Print-Produkten
    Bei den in § 14 Nr 2 a) aufgeführten Leistungen können entstehende Druckkosten im für die Gestaltung vereinbarten Preis nicht mitberechnet werden, da diese abhängig von Inhalt, Farbe, Format, Papier und beauftragter Druckerei sind. Die tatsächlich anfallenden Druckkosten sind damit für die Verwenderin bei Vertragsschluss nicht vorauszusehen und vom Kunden gesondert zu tragen. Die Verwenderin behält es sich vor, dem Kunden unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der gewünschten Druckarbeiten unverbindlich ein einschlägiges Angebot zu unterbreiten.

  • Nr. 2 (Leistungen im Sinne von § 14 Nr.1 d), e) und g))a) Die Durchführung einer SEO oder einer Suchmaschinenoptimierung beginnt, sobald der Kunde der Verwenderin die erforderlichen Serverzugangsdaten übermittelt und bei zuvor vereinbarter Ratenzahlung die erste Rate beglichen hat. Beim Nachbearbeiten oder Überspeichern von Homepage-Daten durch den Kunden nach Fertigstellung der SEO bzw. der Suchmaschinenoptimierung kann er die seitens der Verwenderin vorgenommenen Arbeiten unter Umständen löschen. Nach Abschluss der Auftragsausführung übernimmt die Verwenderin keinerlei Haftung.b) Für die Durchführung der Leistung SEO-Sonderaktion, welche eine kostenlose Homepageerstellung beinhaltet, gelten ergänzend zu dem Vorstehenden § 15 Abs. 1 Nr.2 b) sowie § 16 Abs. 1 Nr. a) – c) entsprechend.c) Hinweis: Sowohl die Durchführung einer SEO bzw. einer SEO-Sonderaktion als auch diejenige einer vom Leistungsumfang her umfassenderen Suchmaschinenoptimierung ist keine Garantie für eine gute Positionierung des bearbeiteten Web-Auftritts in Internetsuchmaschinen. Durch die drei genannten Leistungen wird die Auflistung der vom Kunden geführten Homepage in den gewünschten Internetsuchmaschinen gewährleistet und bezweckt, die Positionierung des Web-Auftritts zu verbessern.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Domainreservierungen

(1) Bei Verträgen über die Registrierung und das Hosting von Internetadressen (Domainreservierung) ist die Verwenderin nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der Domain in namens- und/oder markenrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bei Nutzung der von ihm gewählten Domain zu beachten und die Verwenderin von etwaig bestehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

(2) Nach Eingang des für die Domainreservierung zu entrichtenden Entgelts führt die Verwenderin die Registrierung der Internetadresse bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle gemäß den dort geltenden Bestimmungen durch und steht dem Kunden ab diesem Zeitpunkt bis zur Beendigung der vereinbarten Leistungsdauer als Host-Provider zur Verfügung.

(3) Sollte die vom Kunden gewünschte Domain aufgrund verspäteter Zahlung der Vergütung vor Registrierung seitens der zuständigen Vergabestelle an einen Dritten vergeben worden und damit für den Kunden nicht mehr verfügbar sein, so kann er hieraus keinerlei Ansprüche gegen die Verwenderin herleiten.

(4) Wählt der Kunde zum Zwecke Entrichtung des für die Domainreservierung zu zahlenden Entgelts das ihm nach § 4 Abs.1 zur Verfügung stehende Bankeinzugsverfahren und erfolgt nach vorgenommener Registrierung der gewünschten Internetadresse eine vom Kunden verschuldete Rückgabe der Lastschrift zum Nachteil der Verwenderin, so ist diese ohne vorhergehende Ankündigung befugt, den Zugang zum virtuellen Host, Server oder Webspace zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt von der Sperrung unberührt. Gegen Begleichung der vereinbarten Vergütung zuzüglich einer Entsperrungsgebühr in Höhe von EUR 10,50 schaltet die Verwenderin den Zugang des Kunden erneut frei.

(5) Bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer, die im Regelfall gemäß § 5 Abs.1 12 Monate beträgt, ist die Verwenderin berechtigt, die Domain durch Eingabe bei der zuständigen Vergabestelle freizugeben. Jedoch informiert die Verwenderin den Kunden vor Vertragsablauf fernmündlich über bestehende Verlängerungsmöglichkeiten, so dass dieser rechtzeitig hiervon Gebrauch machen oder aber mittels der Stellung eines Antrags auf Konnektivitätskoordination (KK-Antrag) einen Providerwechsel herbeiführen kann.

(6) Im Übrigen gelten die Richtlinien sowie die Bedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle der NIC.

 

§ 18 Besondere Bestimmungen für die Leistungen „dsa Secure“ sowie „dsa – Secure+“

Die Zurverfügungstellung der allgemein gehaltenen Datenschutzmodule der Verwenderin sowie der von ihr zugunsten des Kunden bereit gestellten Vorlagen bzw. Mustertexte beinhaltet keine rechtliche Prüfung des den Kunden konkret betreffenden Einzelfalls bzw. Sachverhalts.

Die Module und Dokumente bzw. Mustertexte sind jeweils  – trotz sorgfältiger Erstellung –  als reine Hilfestellungen der Verwenderin zur technischen und organisatorischen Bewältigung des Datenschutzes durch den Kunden zu verstehen, nicht aber als Rechtsdienstleistung. Eine Haftung für die unveränderte Übernahme der jeweiligen Textinhalte wird von Seiten der Verwenderin nicht übernommen.

Sollten sich aufgrund der konkreten Situation des Kunden erforderliche Abweichungen von den Inhalten der generell gehaltenen Module und/oder  Vorlagen bzw. Mustertexte ergeben, so wird die Verwenderin ihm empfehlen, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Module und /oder Vorlagen bzw. Mustertexte gegebenenfalls durch Erklärungen ersetzen zu lassen, die den individuellen Umständen und/oder Bedürfnissen des Kunden in angemessener Weise Rechnung tragen. “